Hinweis:
Ein Mandatsverhältnis wird durch die Übersendung dieser Vollmacht allein noch nicht begründet. Vor dem Zustandekommen eines Mandantsverhältnisses ist eine Informationsaufnahme durch ihren Anwalt unabdingbar. Dieser muß erst prüfen, ob eine Mandatsübernahme im Einzelfall überhaupt rechtlich zulässig ist.
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